Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen der AT Industrieservice GmbH
1. Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und jeder mit uns abgeschlossenen Vereinbarung. Abweichungen von vorstehenden Bedingungen sowie vom Besteller vorgeschriebene Liefer- und Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Mündlich vereinbarte Preise werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch AT Industrieservice GmbH wirksam. Irrtümer vorbehalten. Musteranfertigungen und Mustersendungen werden gesondert angeboten und abgerechnet. Unsere Angebote behalten Ihre Gültigkeit zwei Wochen oder den Zeitraum der im Angebot angegeben wurde.
3. Inkrafttreten des Vertrages
Der uns oder unserem Vertreter erteilte Auftrag wird erst mit der Lieferung der Ware mit unserer schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich und es tritt daher der Vertrag erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung oder der Auslieferung der Ware in Kraft. Wir sind bis zum Ablauf eines Monats nach Eingang des Auftrages bei uns berechtigt, diesen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, ab unserem Lager, inklusive Verpackung plus Mehrwertsteuer. Die Berechnung unserer Lieferungen erfolgt zu den am Tage des Versandes jeweils gültigen Preisen und Rabatten.
5. Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen haben innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug zu erfolgen ausgenommen es wurden mit dem Käufer abweichende Zahlungsvereinbarungen vereinbart. Diese Vereinbarung muss schriftlich vorliegen. An uns unbekannte Käufer liefern wir nur gegen Vorkasse des Rechnungsbetrages. Schecks werden von uns nur auf Grund besonderer Vereinbarungen angenommen. Grundsätzlich haben alle Zahlungen an uns durch Überweisung auf unsere Bankkonten zu erfolgen. Die Barbezahlung unserer Forderungen kann an unsere Buchhaltung vor Ort mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen. Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist kommt der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug, und etwaige weitere zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige Forderungen gegen den Käufer werden ohne jeden Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Ab diesem Zeitpunkt sind wir berechtigt, nur mehr per Vorkasse zu liefern. Unsere Forderungen gegen den Käufer werden weiters sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, wenn die Einleitung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Käufers beantragt oder ein derartiges Verfahren eröffnet wird oder wenn der Käufer seine Zahlung faktisch einstellt. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, von den laufenden Lieferverträgen zurückzutreten oder sofortige Zahlung des Kaufpreises in bar bzw. Vorkasse zu verlangen. Unser Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt uns vorbehalten. Bei Überschreitung der Fälligkeitstermine hat uns der Käufer, unbeschadet aller übrigen uns wegen des Verzuges zustehenden Rechte, Verzugszinsen in der jeweiligen Höhe der üblichen Bankzinsen für Kontokorrentkredite zu vergüten. Dem Käufer steht kein Zurückhaltungsrecht zu, und er ist auch nicht zur Aufrechnung berechtigt. Insbesondere darf der Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen nicht verweigern oder verzögern. Wir sind berechtigt, die Auslieferung jeder bei uns bestellten Ware solange zu unterlassen, bis der Käufer sämtliche im Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung uns gegenüberstehenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere Rechnungen noch unbeglichen sind.
6. Lieferung / Gefahrenübergang
Lieferungen erfolgen immer ab Werk. Frachtkosten und eventuelle Versicherungen werden gesondert berechnet. Es können dazu mit dem Kunden Sonderkonditionen vereinbart werden. Mehrkosten auf Grund anderer Versandarten wie Expressgut, Luftfracht, Eilbotensendungen usw. gehen zu Lasten des Käufers. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % gelten als vereinbart. Die Gefahr geht auf den Käufer in dem Zeitpunkt über, in dem die Ware das Werk (Lager) verlassen hat, dem Transportunternehmen übergeben oder dem Käufer Versandbereitschaft gemeldet worden ist.
7. Lieferfristen
Mangels gegenteiliger ausdrücklicher Vereinbarung sind alle Lieferfristen stets nur freibleibend. Auch bei vereinbarten Lieferfristen haften wir nicht für Verzögerungen, welche durch unvorhergesehene Vorgänge, insbesondere bei der Fabrikation, der Beförderung, bei Störungen in den Lieferwerken unserer Gesellschaft und / oder der Unterlieferanten oder durch höhere Gewalt eintreten. Derartige Umstände berechtigen uns, bei längerer Dauer einseitig vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer aus diesem Grund irgendein Schadenersatzanspruch gegen uns zusteht. Aus dem Grunde der Überschreitung von Lieferfristen sind wir gegenüber dem Käufer zu keinem Schadenersatz verpflichtet.
8. Gewährleistung / Rücksendungen
Mängelrügen hinsichtlich der Menge und Güte der Ware und Rügen wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von acht Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig. Nach Ablauf der genannten Frist gilt die Ware als einwandfrei übernommen. Handelsübliche oder geringfügige technische Abweichungen in Qualität, Farbe, Menge oder Gewicht gelten nicht als Mängel und lösen keinerlei Gewährleistungsansprüche aus. Transportschäden müssen sofort in geeigneter Form festgehalten werden. Nach Veräußerung oder Verwendung der Ware sowie im Falle irgendwelcher Änderungen an der Ware ohne unser Wissen und unsere Zustimmung sind Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen. Die Feststellung der Berechtigung einer rechtzeitigen Mängelrüge obliegt der Prüfstelle unserer Gesellschaft oder des jeweiligen Lieferwerkes. Falls die Berechtigung einer Mängelrüge festgestellt wird, sind wir unter Ausschluss aller weitergehenden Forderungen des Käufers steht uns lt. Gesetz das Recht auf Wandlung zu. Wir behalten uns vor den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Ersatzlieferungen erfolgen stets nur ab unserem Lieferwerk gegen Berechnung des jeweiligen Tagespreises. Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit unserem Kundenservice, in einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung angenommen werden. Bei Rücksendungen, die nicht auf einen der erwähnten Beanstandungsgründe zurückzuführen sind, reduzieren wir den Gutschriftwert um einen Bearbeitungsbetrag von 10 % höchstens jedoch Euro 300,- . Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen sechs Monate.
9. Auftragsunterlagen
Für den Auftrag erforderliche Daten und Unterlagen werden verarbeitungsfertig bzw. druckfertig AT Industrieservice GmbH beigestellt. Datennachbearbeitungen die durch uns erfolgen, werden auf Grund von nicht einwandfreier Qualität oder eines falschen Datenformates der Grunddaten gesondert berechnet. DerAuftraggeber wird über diesen Vorgang im Rahmen der Datenaufbereitung informiert. Wir verarbeiten grundsätzlich vektorisierte Daten. Bei uns mögliche Dateiformate ai. und pdf. Die Daten für Klebestanzteile müssen auch vektorisiert zu uns kommen inkl. Angabe aller relevanten Abmessungen. (dxf., cad. files)
10. Sonderkosten
Entwurfskosten sind pro Auftrag in der Sparte des Textildruckes einmalig inkludiert. Weitere Änderungen, Entwürfe und Andruckkosten werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt für alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche, z.B. für Verpacken und Konfektionieren der Druckarbeit.
11. Satz- und Druckfehler
Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie erwiesen auf einen Fehler von uns zurückzuführen sind. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben auf jeden Fall Eigentum des Auftraggebers und werden gesondert berechnet. Abänderungen gegenüber der Druckvorlage werden nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet (Autokorrektur). Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber in der Sparte Textildruck zur Freigabe übermittelt. Die Freigabe ist ein Teil der Auftragsbestätigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Korrekturabzüge zu genehmigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur einen Zeitraum bis zu einer Woche anzuberaumen. Wird von der Vorlage eines Korrekturabzuges Abstand genommen, so haftet der Auftragnehmer für von ihm verschuldete Unrichtigkeiten der Druckausführung.
12. Druck auf beigestellte Ware und Textilien
Im Allgemeinen nehmen wir an, dass beigestellte Textilien druckbar sind, sollte dies nicht der Fall sein kann AT Industrieservice GmbH vom Auftrag zurücktreten ohne jegliche Forderungen an uns. Druck und Waschbeständigkeit sind stark vom verwendeten/beigestellten Textil abhängig. Die Waschbeständigkeit wird durch eine Veredelung (Druck, Transfer, Stick) usw. auf eine Temperatur von 40°C heruntergesetzt. Abweichungen von Druckbild und Farbwiedergabe auf Grund nicht eingehaltener Waschempfehlungen können nicht reklamiert werden. Bei beigestellter Ware wird davon ausgegangen, dass diese druckfertig angeliefert wird. Sollte es durch nicht vorhersehbare oder uns nicht bekannte Umstände zu Verzögerungen durch zusätzliche Arbeitsschritte kommen kann diese Verzögerung nicht reklamiert werden. Jeder Auftrag wird grundsätzlich nur einmal bearbeitet. Warenkontrolle in Qualität und Menge wird – wenn nicht ausdrücklich beauftragt – nur direkt vor der Produktion durchgeführt. Sollte bei einer Anlieferung die angelieferte Ware nicht die korrekte Stückzahl, Größen, Farben und Qualität haben ist die AT Industrieservice GmbH für die eintretende Verzögerung nicht haftbar. Wir behalten uns vor solche Aufträge zurückzusetzen und erst nach Klarheit zu bearbeiten.
13. Rückgabeklausel
Für die Rückgabe von uns gelieferter Ware/Textilien gelten die dazu gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Ausgenommen davon sind individuell für einen Kunden bedruckte und veredelte Textilien oder Waren die auf Grundlage eines Auftrages gefertigt wurden.
14. Haftungsumfang
Schadensersatzansprüche gegen uns sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, wir haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Soweit wir dem Grunde nach haften, ist der Schadensersatzanspruch jedenfalls mit der Höhe des zweifachen Auftragswertes beschränkt. Auf jeden Fall ist ein Ersatz für indirekte Schäden und Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, ausgeschlossen. (siehe dazu auch Punkt 8)
15. Einlagerung
Wenn eine vorübergehende Einlagerung beim Auftragnehmer ausdrücklich vereinbart ist, so haftet dieser für keinerlei Schaden, der während der Einlagerung an der Ware entstanden ist, es sei denn, den Auftragnehmer trifft hieran ein grobes Verschulden. Der Auftragnehmer verrechnet dem Auftraggeber die Einlagerung von fertigen oder halbfertigen Erzeugnissen nach dem jeweils gültigen Speditionstarif für Kaufmannsgüter (Abschnitt VII/Lagertarif A,Ziff.1/lig.a) pro 100 kg und angefangener Woche. Der zeitweilige Verzicht auf das Lagerentgelt beinhaltet keinerlei Verzicht auf das Lagerentgelt der noch beim Drucker lagernden Erzeugnisse.
16. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebengebühren unser Eigentum. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind vom Käufer pfleglich zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken angemessen zu versichern. Wir haben das Recht, den Nachweis des Versicherungsschutzes zu verlangen. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung unserer unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren ist während der Dauer unseres Eigentumsrechtes unzulässig. Zugriffe Dritter auf unsere Waren sind uns zwecks Intervention unverzüglich zu melden. Die in diesen Bedingungen oder in den Gesetzen enthaltenen Bestimmungen über den Zeitpunkt des Gefahrenüberganges werden durch den Eigentumsvorbehalt nicht geändert. Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Käufers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird oder der Käufer faktisch seine Zahlung einstellt. Die Zurücknahme der Ware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass dies besonders schriftlich vereinbart wird. Bei Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware bleibt unser Recht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bestehen. Die durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
17. Technische Beratung
Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages; sie sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den Kunden nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgemäßen Verarbeitung unserer Produkte sowie eigenverantwortlichen Überprüfung unserer Vorschläge. Von uns gelieferte Vorschläge, Entwürfe oder Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber ist Ried im Innkreis. Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten gilt der Gerichtsstand des Landgerichtes Ried im Innkreis als vereinbart.
Gültig: ab 1. September 2015